{"id":335,"date":"2011-10-24T12:20:53","date_gmt":"2011-10-24T12:20:53","guid":{"rendered":"http:\/\/piratenpartei-treptow-koepenick.de\/?p=335"},"modified":"2011-10-24T12:20:53","modified_gmt":"2011-10-24T12:20:53","slug":"anderungsantrage-an-die-geschaftsordnung-der-bvv","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blogs.piratech.de\/treptow-koepenick\/2011\/10\/24\/anderungsantrage-an-die-geschaftsordnung-der-bvv\/","title":{"rendered":"\u00c4nderungsantr\u00e4ge an die Gesch\u00e4ftsordnung der BVV"},"content":{"rendered":"<p>Am kommenden Donnerstag (27.10.) findet die konstituierende Bezirksverordnetenversammlung im Rathaus Treptow statt. Bei diesem Treffen wird unter anderem auch eine Gesch\u00e4ftsordnung beschlossen.\u00a0 Sie regelt insbesondere die Verfahrensregeln, wie Sitzungen und Versammlungen der BVV abzulaufen haben.<\/p>\n<p>Wir, die Fraktion, haben heute die \u00c4nderungsw\u00fcnsche an die Gesch\u00e4ftsordnung der BVV zusammengetragen und zu Antr\u00e4gen formuliert. Damit die anderen Fraktionen die M\u00f6glichkeit haben, \u00fcber diese Vorschl\u00e4ge zu diskutieren, haben wir die nachfolgenden Antr\u00e4ge \u00fcbergeben.<\/p>\n<p>Innerhalb der Piraten stellen wir euch am Dienstag zur Gebietsversammlung die \u00c4nderungsantr\u00e4ge vor und wollen dort euer Feedbach haben. Ausgehend von eurem Ergebnis und eventueller Anmerkungen seitens der anderen Fraktionen wollen wir am Mittwoch diese Antr\u00e4ge formal beschlie\u00dfen und anschlie\u00dfend offiziell einreichen.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<hr>\n<p><strong>\u00dcbersicht \u00fcber die \u00c4nderungsantr\u00e4ge der PIRATEN &#8230;<\/strong><\/p>\n<p>#1 &#8222;Befristung der Gesch\u00e4ftsordnung&#8220;<br \/>\n#2 &#8222;Erg\u00e4nzung des Ausschusses Eingaben und Beschwerden mit OpenGovernemt&#8220;<br \/>\n#3 &#8222;Nachvollziehbare Transparenz der Aussch\u00fcsse&#8220;<br \/>\n#4 &#8222;Unterrichtung der Einwohnerschaft &#8211; Neufassung des \u00a752, Abs. 1 und 2&#8220;<br \/>\n#5 &#8222;Ordnung im Zuh\u00f6rerraum \/ Ton- und Filmaufzeichnungen &#8211; Neufassung \u00a7 63&#8220;<br \/>\n#6 &#8222;Zustandekommen von B\u00fcrgerentscheiden&#8220;<br \/>\n#7 &#8222;Ver\u00f6ffentlichung der Anwesenheit und Mitgliedschaft zur BVV und in Aussch\u00fcssen&#8220;<br \/>\n#8 &#8222;Kommunikationsform RIS und E-Mail&#8220;<br \/>\n#9 &#8222;Wortmeldung&#8220;<br \/>\n#10 &#8222;Konsensliste&#8220;<br \/>\n#11 &#8222;Soll-Regelungen&#8220;<br \/>\n#12 &#8222;Aufgaben und Verantwortung des BVV-Vorstehers&#8220;<br \/>\n#13 &#8222;Wortentziehung&#8220;<\/p>\n<hr>\n<p><strong>\u00c4nderungs- und Ersatzantrag der PIRATEN &#8211; Beschlussfassung zur Gesch\u00e4ftsordnung<\/strong><br \/>\n<strong>#1 &#8222;Befristung der Gesch\u00e4ftsordnung&#8220;<\/strong><\/p>\n<p>Anstatt die alte Gesch\u00e4ftsordnung zu beschlie\u00dfen, schlagen wir vor, die alte GO mit begrenzter G\u00fcltigkeit von 3 Monaten zu beschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>\u00a7 67 ist demnach wie folgt neu zu fassen:<br \/>\nDiese Gesch\u00e4ftsordnung tritt mit ihrem Beschluss in Kraft und wird auf eine Geltungsdauer von 3 Monaten beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p><strong>Begr\u00fcndung:<\/strong> Mit der Befristung stellen wir die Gesch\u00e4ftsordnung auf die Probe. Somit besteht die M\u00f6glichkeit f\u00fcr alle Parteien, in drei Monaten noch einmal korrigierend einzugreifen.<\/p>\n<hr>\n<p><strong>\u00c4nderungsantrag der PIRATEN &#8211; Beschlussfassung zur Gesch\u00e4ftsordnung<\/strong><br \/>\n<strong>#2 &#8222;Erg\u00e4nzung des Ausschusses Eingaben und Beschwerden mit OpenGovernemt&#8220;<\/strong><\/p>\n<p>Die Gesch\u00e4ftsordnung der Bezirksverordentenversammlung Treptow-K\u00f6penick in der Fassung vom 25. M\u00e4rz 2010 wird wie folgt ge\u00e4ndert:<br \/>\n\u00a7 15 (1) Die BVV bildet aus ihrer Mitte Aussch\u00fcsse zu folgenden Sachgebieten:<br \/>\na) Haushalt, Finanzen, Grundst\u00fccks- und Immobilienverkehr,<br \/>\nb) Rechnungspr\u00fcfung,<br \/>\nc) Verwaltungsreform, Personal, Gesch\u00e4ftsordnung,<br \/>\nd) OpenGovernment, Eingaben und Beschwerden,<br \/>\ne) Jugendhilfe; er ist zugleich Ausschuss f\u00fcr den Gesch\u00e4ftsbereiche<br \/>\nJugend des Bezirksamtes,<br \/>\nf) Integration,<br \/>\ng) Aussch\u00fcsse f\u00fcr die Gesch\u00e4ftsbereiche der Mitglieder des Bezirksamtes.<\/p>\n<p><strong>Begr\u00fcndung:<\/strong> Die Umsetzung von OpenGovernment, somit die Umsetzung einer aktiven Informationspolitik ist ein Grundanliegen aller demokratischen Kr\u00e4fte in Berlin. Die Erg\u00e4nzung des Ausschusses Eingaben und Beschwerden mit OpenGovernment beinhaltet die Auseinandersetzung der Bezirksverordneten mit den M\u00f6glichkeiten, die B\u00fcrger durch Information an Entscheidungen zu beteiligen und gleichzeitig die Zusammenarbeit der Verwaltung untereinander zu optimieren. Dar\u00fcber hinaus ist es Anliegen der Erg\u00e4nzung des Ausschusses, Informationen maschinenlesbar zur Verf\u00fcgung zu stellen und Informationen unabh\u00e4ngig von einer Anfrage \/ Antrag eines B\u00fcrgers zu ver\u00f6ffentlichen.<\/p>\n<hr>\n<p><strong>\u00c4nderungsantrag der PIRATEN &#8211; Beschlussfassung zur Gesch\u00e4ftsordnung<\/strong><br \/>\n<strong>#3 &#8222;Nachvollziehbare Transparenz der Aussch\u00fcsse&#8220;<\/strong><\/p>\n<p><strong>Teil I<\/strong><\/p>\n<p>Die Gesch\u00e4ftsordnung der Bezirksverordentenversammlung Treptow-K\u00f6penick in der Fassung vom 25. M\u00e4rz 2010 wird wie folgt ge\u00e4ndert:<br \/>\nIn \u00a7 10 (3) ist nach Satz 2 folgender Satz einzuf\u00fcgen: &#8222;Diese Vorg\u00e4nge werden transparent f\u00fcr jeden Bezirksverordneten, B\u00fcrgerdeputierten und den Antragsteller gestaltet.&#8220;<br \/>\n\u00a7 10 (4) ist zu erg\u00e4nzen um &#8222;Der Schriftverkehr und die Kontaktherstellung wird unter Wahrung der Pers\u00f6nlichkeitsrechte Dritter von ihm transparent ver\u00f6ffentlicht.&#8220;<br \/>\n\u00a7 10 (5) ist z uerg\u00e4nzen um &#8222;Der Vorsteher berichtet sp\u00e4testens eine Woche vor der Bezirksverordnetenversammlung \u00fcber die erfolgten Einnahmen und Ausgaben seit dem letzten Bericht. Die Berichte werden anschlie\u00dfend ver\u00f6ffentlicht.&#8220;<br \/>\n\u00a7 13 Absatz (4) ist zu ersetzen mit &#8222;Der \u00c4ltestenrat tagt \u00f6ffentlich. Die \u00d6ffentlichkeit kann auf Antrag ausgeschlossen werden, wenn in einem Sachverhalt Pers\u00f6nlichkeitsrechte Dritter durch die \u00d6ffentlichkeit verletzt werden k\u00f6nnen. Nach Behandlung des Sachverhalts wird die \u00f6ffentliche Tagung fortgesetzt.&#8220;<br \/>\n\u00a7 17 Abs. (8) ist zu erg\u00e4nzen um &#8222;Die Bezirksverordneten und B\u00fcrgerdeputierten werden vom B\u00fcro der BVV direkt informiert&#8220;. In \u00a717 Abs. (9) im Satz 1 ist wenn der Ausschuss nicht m\u00fcndliche Berichterstattung beschlie\u00dft.&#8220;zu streichen. \u00a717 Abs. (9) ist zu erg\u00e4nzen &#8222;Die jeweiligen Berichte werden von den Aussch\u00fcssen unverz\u00fcglich ver\u00f6ffentlicht.&#8220; $17 Abs. (15) ist zu erg\u00e4nzen um &#8222;Die Tagesordnung wird ver\u00f6ffentlicht.&#8220;<br \/>\nIn \u00a7 23 Abs. (3), Satz 1 ist das Wort &#8222;m\u00fcndlich&#8220; zu streichen<br \/>\nDer \u00a7 23 Abs. (2) ist zu erg\u00e4nzen mit den Worten &#8220; und ver\u00f6ffentlicht diese in geeigneter Weise&#8220;<br \/>\nIn \u00a7 23 Abs. (3), Satz 1 ist nach dem Wort &#8222;beantworten&#8220; zu erg\u00e4nzen mit &#8222;und die Antwort im Anschluss schriftlich einzureichen und zu ver\u00f6ffentlichen&#8220;.<br \/>\nIn \u00a7 23 Abs. (3) Satz 2 ist das Wort &#8222;gehalten&#8220; durch &#8222;verpflichtet&#8220; zu ersetzen.<br \/>\n\u00a7 23 Abs. (4) ist zu erg\u00e4nzen &#8222;Diese Antwort ist ebenfalls seitens des Bezirksamtes unmittelbar und in der Ursprungsform zu ver\u00f6ffentlichen.&#8220;<br \/>\n\u00a7 26 (1) Satz 3 ist zu erg\u00e4nzen mit &#8222;und werden von diesem ver\u00f6ffentlicht.&#8220;<br \/>\n\u00a7 26 (4) ist zu entfernen<br \/>\n\u00a7 26 (6) ist zu er\u00e4nzen um &#8222;Die Frage wird vom B\u00fcro der BVV und die Antwort vom Bezirksamt ver\u00f6ffentlicht.&#8220;<\/p>\n<p><strong>Begr\u00fcndung:<\/strong> Transparenz in Politik und Verwaltung ist ein unverzichtbarer Bestandteil der demokratischen Beteiligung und wollen im Rahmen von OpenGovernment eine aktive Informationspolitik zu betreiben. Durch die unverz\u00fcgliche Ver\u00f6ffentlichung von Informationen im Ursprungszustand (weitere Bearbeitungen sind zu kennzeichnen) werden nicht nur die B\u00fcrger, sondern auch alle an der Verwaltung Beteiligten unverz\u00fcglich und zum gleichen Zeitpunkt informiert. Zeit- und ressourcenraubende Anfragen in der Verwaltung untereinander sowie Informationsantr\u00e4ge von B\u00fcrgern<br \/>\nM\u00fcndliche Berichterstattung begrenzt das Wissen auf die Beteiligten eines Gespr\u00e4chs oder einer Versammlung. Ohne schriftliche Niederlegung des Berichts sind sp\u00e4ter auf Grundlage dieses Berichts getrofffene Entscheidungen f\u00fcr unbeteiligte Dritte nicht mehr nachzuvollziehen. Die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen verbunden mit der hierzu erforderlichen Transparenz gegen\u00fcber dem B\u00fcrger st\u00e4rkt das Vertrauen der B\u00fcrger in Politik und Verwaltung.<\/p>\n<p><strong>Teil II.<\/strong><\/p>\n<p>Die Gesch\u00e4ftsordnung der Bezirksverordentenversammlung Treptow-K\u00f6penick in der Fassung vom 25. M\u00e4rz 2010 wird wie folgt ge\u00e4ndert:<br \/>\nIn \u00a7 1 Abs. (6), Satz 1 ist &#8222;sollen&#8220; durch &#8222;k\u00f6nnen&#8220; zu ersetzen sowie &#8222;dann nicht&#8220; durch &#8222;dann auch&#8220; zu ersetzen.<\/p>\n<p><strong>Begr\u00fcndung:<\/strong> Die Umsetzung des Antrages Teil I beinhaltet, dass jeder Ausschuss \u00f6ffentlich ist, solange keine Pers\u00f6nlichkeitsrechte betroffen sind. Jeder kann an den Aussch\u00fcssen teilnehmen. Der Grundsatz, dass bei Eigeninteresse kein Beratungs- und Stimmrecht besteht, wird nicht ber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>Teil III<\/strong><\/p>\n<p>Die Gesch\u00e4ftsordnung der Bezirksverordentenversammlung Treptow-K\u00f6penick in der Fassung vom 25. M\u00e4rz 2010 wird wie folgt ge\u00e4ndert:<br \/>\nDer \u00a7 19 Abs. (3) ist vollst\u00e4ndig zu streichen.<\/p>\n<p><strong>Begr\u00fcndung:<\/strong> Informationen stehen allen Bezirksverordneten und B\u00fcrgerdeputierten in gleichem Ma\u00dfe zu, unabh\u00e4ngig davon, ob sie an Aussch\u00fcssen beteiligt sind. Die Ausschussmitglieder k\u00f6nnen selbst entscheiden, in wie weit eine Beratung erforderlich ist. Die Vorlagen erhalten alle bereits lt. \u00a718.<\/p>\n<hr>\n<p><strong>\u00c4nderungsantrag der PIRATEN &#8211; Beschlussfassung zur Gesch\u00e4ftsordnung<\/strong><br \/>\n<strong>#4 &#8222;Unterrichtung der Einwohnerschaft &#8211; Neufassung des \u00a7 52, Abs. 1 und 2&#8220;<\/strong><\/p>\n<p>Die Gesch\u00e4ftsordnung der Bezirksverordentenversammlung Treptow-K\u00f6penick in der Fassung vom 25. M\u00e4rz 2010 wird wie folgt ge\u00e4ndert:<br \/>\n\u00a7 52 Abs. (2) lautet wie folgt:<br \/>\n&#8222;Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der BVV sowie der tagenden Aussch\u00fcsse werden auf der Homepage des Bezirks, durch Aush\u00e4nge in den Rath\u00e4usern Treptow und K\u00f6penick und den B\u00fcrger\u00e4mtern sowie gegebenenfalls in sonst geeigneter Form ver\u00f6ffentlicht.&#8220;<br \/>\n\u00a7 52 Abs. (3) lautet wie folgt:<br \/>\nSowohl im B\u00fcro der BVV einsehbar als auch auf der Homepage des Bezirks abrufbar sind s\u00e4mtliche der BVV und dem Bezirksamt betreffende Informationen f\u00fcr die Einwohnerschaft und sonstige Interessierte. Das betrifft insbesondere, aber nicht ausschlie\u00dflich:<br \/>\n* Beschlussvorlagen und gefasste Beschl\u00fcsse<br \/>\n* Gro\u00dfe und kleine Anfragen einschlie\u00dflich Beantwortung<br \/>\n* B\u00fcrgeranfragen und Beschwerden einschlie\u00dflich Beantwortung<br \/>\n* Einwohnerantr\u00e4ge und deren Behandlung<br \/>\n* Sitzungsprotokolle<br \/>\n* Eingaben und Beschwerden und deren Behandlung<br \/>\n* Anlagen zu genannten Dokumenten<br \/>\nDie Informationen sind unmittelbar nach ihrem Entstehen zu ver\u00f6ffentlichen. Bei der Ver\u00f6ffentlichung sind die Pers\u00f6nlichkeitsrechte Dritter zu wahren. Bei Dokumenten aus nicht\u00f6ffentlichen Sitzungen ist eine Zusammenfassung zu ver\u00f6ffentlichen, aus der der Diskussionsgegenstand hinreichend genau skizziert wird, ohne den Anlass der Nicht\u00f6ffentlichkeit zu verletzten.<\/p>\n<p><strong>Begr\u00fcndung:<\/strong> Es wird bereits zum gegenw\u00e4rtigen Zeitpunkt ein Teil der genannten Dokumente im Ratsinformationssystem ver\u00f6ffentlicht. In der Gesch\u00e4ftsordnung geht keine Ver\u00f6ffentlichungspflicht hervor, so mit besteht kein Anspruch auf Ver\u00f6ffentlichung der benannten Dokumente. Eine aktive Informationspolitik ist somit nur zum Teil gew\u00e4hrleistet. Die Option der Einsicht im BVV-B\u00fcro muss f\u00fcr alle bestehen, die nicht \u00fcber enen Internetzugang verf\u00fcgen. Zus\u00e4tzlich kann man ein frei zu\u00e4ngliches Terminal im Rathaus installieren, dass die Einsicht in diese Dokumente bietet.<\/p>\n<hr>\n<p><strong>\u00c4nderungsantrag der PIRATEN &#8211; Beschlussfassung zur Gesch\u00e4ftsordnung<\/strong><br \/>\n<strong>#5 &#8222;Ordnung im Zuh\u00f6rerraum \/ Ton- und Filmaufzeichnungen &#8211; Neufassung \u00a7 63&#8220;<\/strong><\/p>\n<p>Die Gesch\u00e4ftsordnung der Bezirksverordentenversammlung Treptow-K\u00f6penick in der Fassung vom 25. M\u00e4rz 2010 wird wie folgt ge\u00e4ndert:<br \/>\n\u00a7 63 Ordnung im Zuh\u00f6rerraum<br \/>\n(1) Tonaufnahmen sind zul\u00e4ssig, insbesondere auch f\u00fcr sogenannte Live-\u00dcbertragungen (Streaming), auch wenn sie nicht dem Zwecke der Protokollf\u00fchrung dienen. Filmaufnahmen bed\u00fcrfen einem mehrheitlichen Beschluss der BVV oder des Ausschusses zu Beginn der Sitzung. Wer sich dagegen \u00e4u\u00dfert, darf nicht filmtechnisch aufgenommen werden.<br \/>\n(2) Wer im Zuh\u00f6rerraum Beifall oder Missbilligung \u00e4u\u00dfert oder Ordnung und Anstand verletzt, kann auf Antrag des Vorstehers bzw. des Ausschussvorsitzenden und mehrheitlichem Beschluss der BVV bzw. des Ausschusses entfernt werden.<br \/>\n(3) Der Vorsteher bzw. der Ausschussvorsitzende kann beantragen, wegen st\u00f6render Unruhe im Zuh\u00f6rerraum die Sitzung zu unterbrechen, ggf. vertagen, soweit dies von der BVV oder dem Ausschuss mit einem Mehrheitsbeschluss beschlossen wird.<\/p>\n<p>\u00a7 10, Abs. 2 &#8211; 2. Satz . &#8222;und f\u00fcr die Ordnung im Sitzungssaal, im Zuh\u00f6rerraum und in den Nebenr\u00e4umen zu sorgen.&#8220;\u00a0 entf\u00e4llt somit.<\/p>\n<p><strong>Begr\u00fcndung:<\/strong> \u00d6ffentliche Sitzungen sind in ihrer \u00d6ffentlichkeit nicht auf die Anwesenden zu beschr\u00e4nken. Im Sinne der Transparenz der Politik und Verwaltung, die es dem B\u00fcrger erm\u00f6glicht, seiner demokratischen Kontrollpflicht nachzukommen und sich \u00fcber das Geschehen in der Bezirksverordnetenversammlung wie auch in Aussch\u00fcssen aktiv zu informieren, sind diese M\u00f6glichkeiten nicht zu begrenzen.<br \/>\nWenn St\u00f6rungen in der Ordnung der Versammlung vorliegen, liegt die Entscheidung f\u00fcr den Ausschluss von Personen nicht bei einer Person, sondern bei der Gesamtheit der Anwesenden. R\u00e4umung von Zuschauerr\u00e4umen ist eine Ma\u00dfnahme, die der Transparenz \u00fcber die Arbeitsweise der Bezirksverordnetenversammlung g\u00e4nzlich widerspricht.<\/p>\n<hr>\n<p><strong>\u00c4nderungsantrag der PIRATEN &#8211; Beschlussfassung zur Gesch\u00e4ftsordnung<\/strong><br \/>\n<strong>#6 &#8222;Zustandekommen von B\u00fcrgerentscheiden&#8220;<\/strong><\/p>\n<p>Die Gesch\u00e4ftsordnung der Bezirksverordentenversammlung Treptow-K\u00f6penick in der Fassung vom 25. M\u00e4rz 2010 wird wie folgt ge\u00e4ndert:<br \/>\nIn \u00a7 56 Abs. (3) sind die Worte &#8222;von zwei Dritteln&#8220; zu streichen.<\/p>\n<p><strong>Begr\u00fcndung:<\/strong> Die Mitbestimmung der B\u00fcrger von Berlin-Treptow ist ein wichtiger Bestandteil der Demokratie in unserem Bezirk, wir sollten diese unterst\u00fctzen und keine H\u00fcrden zu deren Verhinderung aufbauen.<\/p>\n<hr>\n<p><strong>\u00c4nderungsantrag der PIRATEN &#8211; Beschlussfassung zur Gesch\u00e4ftsordnung<\/strong><br \/>\n<strong>#7 &#8222;Ver\u00f6ffentlichung der Anwesenheit und Mitgliedschaft zur BVV und in Aussch\u00fcssen&#8220;<\/strong><\/p>\n<p>Die Gesch\u00e4ftsordnung der Bezirksverordentenversammlung Treptow-K\u00f6penick in der Fassung vom 25. M\u00e4rz 2010 wird wie folgt ge\u00e4ndert:<br \/>\n\u00a7 1 Abs. (1) und (2) ist jeweils um &#8222;Die Anwesenheitslisten werden seitens des Vorstehers unverz\u00fcglich ver\u00f6ffentlicht.&#8220; zu erg\u00e4nzen. \u00a7 4 Abs. (2) ist um &#8222;Diese Information wird unverz\u00fcglich ver\u00f6ffentlicht&#8220; zu erg\u00e4nzen.<\/p>\n<p><strong>Begr\u00fcndung:<\/strong> Ein Bestandteil der Demokratie ist die Kontrollm\u00f6glichkeit durch den B\u00fcrger. Die Ver\u00f6ffentlichung der Anwesenheitslisten k\u00f6nnen die B\u00fcrger verfolgen, mit welchem Zeitaufwand die Verordneten und B\u00fcrgerdeputierten ihren Aufgaben nachkommen. Dies ist ein Beitrag zur Transparenz der Arbeit der Verordneten und B\u00fcrgerdeputierten, der Mehraufwand ist gering, da die Anwesenheit bereits erfasst wird. Ein weiterer Beitrag zur Transparenz ist es, unmittelbar nach Bekanntwerden der Information des Ausscheidens von Bezirksverordneten aus der BVV oder aus Aussch\u00fcssen sie an die \u00d6ffentlichkeit zu geben.<\/p>\n<hr>\n<p><strong>\u00c4nderungsantrag der PIRATEN &#8211; Beschlussfassung zur Gesch\u00e4ftsordnung<\/strong><br \/>\n<strong>#8 &#8222;Kommunikationsform RIS und E-Mail&#8220;<\/strong><\/p>\n<p>Die Gesch\u00e4ftsordnung der Bezirksverordentenversammlung Treptow-K\u00f6penick in der Fassung vom 25. M\u00e4rz 2010 wird wie folgt ge\u00e4ndert:<br \/>\n\u00a718 (1) ist in folgender Neufassung zu beschlie\u00dfen:<br \/>\n(1)\u00a0 Antr\u00e4ge und Anfragen von Mitgliedern der BVV, Beschlussempfehlungen der Aussch\u00fcsse sowie Vorlagen des Bezirksamtes oder des Vorstehers werden den Bezirksverordneten und dem Bezirksamt elektronisch per E-Mail bzw. mit Hinweis auf ein Dokument im Ratsinformationssystem zugestellt. Auf ausdr\u00fccklichen Wunsch kann auch die Zustellung weiterhin als Drucksache erfolgen. F\u00fcr B\u00fcrgerdeputierte gilt dies synchron f\u00fcr ihre Aussch\u00fcsse.&#8220;<\/p>\n<p><strong>Begr\u00fcndung:<\/strong> Die \u00dcbermittlung von Unterlagen sehen wir als Bestandteil der aktiven Informationspolitik an. Wenn Dokumente ins Ratsinformationssystem eingepflegt werden, statt diese allen zuzusenden, erspart dies den Aufwand der Weiterleitung inkl. dem Aufwand beim Empf\u00e4nger zur Weiterbearbeitung. Dokumente k\u00f6nnen auf diesem Wege im Zuge einer aktiven Informationspolitik ver\u00f6ffentlicht werden. In der Praxis besteht bereits die hier erw\u00e4hnte M\u00f6glichkeit zur Weiterleitung per Mail, diese ist festzuschreiben und durch die Einpflege im Ratsinformationsssystem zu erg\u00e4nzen. Dar\u00fcber hinaus leisten wir als Bezirksverordnete durch das Einsparen von Papier einen wertvollen Beitrag f\u00fcr die Umwelt.<br \/>\n(RIS = Ratsinformationssystem)<\/p>\n<hr>\n<p><strong>\u00c4nderungsantrag der PIRATEN &#8211; Beschlussfassung zur Gesch\u00e4ftsordnung<\/strong><br \/>\n<strong>#9 &#8222;Wortmeldung&#8220;<\/strong><\/p>\n<p>Die Gesch\u00e4ftsordnung der Bezirksverordentenversammlung Treptow-K\u00f6penick in der Fassung vom 25. M\u00e4rz 2010 wird wie folgt ge\u00e4ndert:<br \/>\nIn \u00a7 35 Abs. (4) ist der Satz 2 &#8222;im Wortlaut vorbereitete Reden sollen eine Ausnahme sein und d\u00fcrfen ebenso wie Schriftst\u00fccke nur mit Einwilligung des Vorstehers verlesen werden.&#8220;\u00a0 durch &#8222;Aufzeichnungen, Schriftst\u00fccke und Redebeitr\u00e4ge im Wortlaut sind anschlie\u00dfend den Schriftf\u00fchrern zur Vervollst\u00e4ndigung des Protokolls zu \u00fcberreichen.&#8220; zu ersetzen<br \/>\nDemzufolge entf\u00e4llt in in \u00a735 Abs. (6) Satz 2.<\/p>\n<p><strong>Begr\u00fcndung:<\/strong> Die geforderte Einschr\u00e4nkung in der Aus\u00fcbung des Rederechts ist nicht nachvollziehbar, nicht jeder ist in der Lage frei zu reden und sollte daher nicht gegen\u00fcber anderen benachteiligt und aus der politischen Meinungsbildung ausgeschlossen werden. Dokumente des Redners erleichtern dar\u00fcber hinaus die Nachvollziehbarkeit des Antrages sowie der folgenden Diskussion.<\/p>\n<hr>\n<p><strong>\u00c4nderungsantrag der PIRATEN &#8211; Beschlussfassung zur Gesch\u00e4ftsordnung<\/strong><br \/>\n<strong>#10 &#8222;Konsensliste&#8220;<\/strong><\/p>\n<p>Die Gesch\u00e4ftsordnung der Bezirksverordentenversammlung Treptow-K\u00f6penick in der Fassung vom 25. M\u00e4rz 2010 wird wie folgt ge\u00e4ndert:<br \/>\n\u00a7 27, Abs. 3 ist wie folgt neu zu fassen:<br \/>\n3)\u00a0 Die Konsensliste wird im \u00c4ltestenrat vor der anschlie\u00dfenden BVV-Sitzung erarbeitet und allen Bezirksverordneten schriftlich unmittelbar nach Erstellung \u00fcbermittelt und ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<p><strong>Begr\u00fcndung:\u00a0<\/strong> Die zuvor enthaltende Einschr\u00e4nkung sp\u00e4testens zur BVV-Sitzung als Tischvorlage vor Abstimmung relativiert die unmittelbare schriftliche Weiterleitung der Informaiton an Abgeordnete und ist unn\u00f6tig. Dar\u00fcber ist die Konsensliste im Zuge der aktiven Informationspolitik zu ver\u00f6ffentlichen.<\/p>\n<hr>\n<p><strong>\u00c4nderungsantrag der PIRATEN &#8211; Beschlussfassung zur Gesch\u00e4ftsordnung<\/strong><br \/>\n<strong>#11 &#8222;Soll-Regelungen&#8220;<\/strong><\/p>\n<p>Die Gesch\u00e4ftsordnung der Bezirksverordentenversammlung Treptow-K\u00f6penick in der Fassung vom 25. M\u00e4rz 2010 wird wie folgt ge\u00e4ndert:<br \/>\nIn \u00a71 Abs. (5), Satz 2 ist &#8222;sollte&#8220; durch &#8222;wird&#8220; zu erg\u00e4nzen, das Wort &#8222;werden&#8220; entf\u00e4llt.<\/p>\n<p><strong>Begr\u00fcndung:<\/strong> Wir bef\u00fcrworten klare Regeln in einer Gesch\u00e4ftsordnung. Des weiteren ist jedem zu eigenen Antr\u00e4gen ohne Ausnahme Rederecht zu gew\u00e4hren, damit der Verordnete seinem Recht auf demokratische Beteiligung nachkommen kann.<\/p>\n<hr>\n<p><strong>\u00c4nderungsantrag der PIRATEN &#8211; Beschlussfassung zur Gesch\u00e4ftsordnung<\/strong><br \/>\n<strong>#12 &#8222;Aufgaben und Verantwortung des BVV-Vorstehers&#8220;<\/strong><\/p>\n<p>Die Gesch\u00e4ftsordnung der Bezirksverordentenversammlung Treptow-K\u00f6penick in der Fassung vom 25. M\u00e4rz 2010 wird wie folgt ge\u00e4ndert:<br \/>\nIn \u00a7 17 Abs. (10) im Satz 2 ist zu streichen &#8222;mit Zustimmung des Vorstehers zul\u00e4ssig.&#8220;<br \/>\n\u00a7 13 Absatz (1) ist zu ersetzen mit &#8222;Der Vorsteher beruft den \u00c4ltestenrat ein, die Versammlungsleitung wird bei jedem Treffen neu unter den Anwesenden gew\u00e4hlt, der Versammlungsleiter leitet diese Tagungen.&#8220;<br \/>\n\u00a7 10, Abs. 3 Neufassung<br \/>\n(3) Der Vorsteher pr\u00fcft die f\u00fcr die BVV bestimmten Vorlagen, Antr\u00e4ge und Anfragen und weist die Unterzeichner ggf. auf Beanstandungen hin. Offenkundig rechtswidrige Antr\u00e4ge und Anfragen weist er unter Angabe der Gr\u00fcnde zur\u00fcck. \u00dcber die Pr\u00fcfung und die R\u00fcckweisung unterrichtet der Vorsteher in der folgenden Sitzung des \u00c4ltestenrates und leitet Informationen umgehend an alle Bezirksverordneten, Bezirksdeputierten und den Antragssteller transparent unter Wahrung der Pers\u00f6nlichkeitsrechte weiter. Gegen die Zur\u00fcckweisung ist der Einspruch schriftlich zul\u00e4ssig, \u00fcber den die BVV entscheidet.<br \/>\n\u00a7 10, Abs. 7 ist ersatzlos zu streichen.<br \/>\n\u00a7 22, Abs. 3 ist &#8222;der Vorsteher&#8220; durch die &#8222;BVV&#8220; zu ersetzen<\/p>\n<p><strong>Begr\u00fcndung:<\/strong> Die Aufgaben des Vorstehers der BVV sehen wir in der Hauptsache in der Gew\u00e4hrleistung der Organisation, seine Entscheidungsgewalt innerhalb der BVV und der Aussch\u00fcsse ist gleichberechtigt zu den Bezirksverordneten.<br \/>\nDas Beiwohnen von Aussch\u00fcssen ist allen Bezirksverordneten in gleicher Weise m\u00f6glich, Die Funktion des Vorstehers hat verwaltenden und organisatorischen Charakter, daher ist das Sonderrecht, in Aussch\u00fcssen zu beraten, nicht nachvollziehbar.<\/p>\n<hr>\n<p><strong>\u00c4nderungsantrag der PIRATEN &#8211; Beschlussfassung zur Gesch\u00e4ftsordnung<\/strong><br \/>\n<strong>#13 &#8222;Wortentziehung&#8220;<\/strong><\/p>\n<p>Die Gesch\u00e4ftsordnung der Bezirksverordentenversammlung Treptow-K\u00f6penick in der Fassung vom 25. M\u00e4rz 2010 wird wie folgt ge\u00e4ndert:<br \/>\n\u00a7 58 ist wie folgt neu zu fassen:<br \/>\n\u00a7 58<br \/>\nWortentziehung<br \/>\n(1) Ist ein Redner dreimal in derselben Rede &#8222;zur Ordnung&#8220; oder &#8222;zur Sache&#8220; gerufen und beim zweiten Male auf die Folgen des dritten Rufes hingewiesen worden, so entzieht ihm der Vorsteher oder der Ausschussvorsitzende das Wort. Ist einem Redner das Wort entzogen worden, kann er es zum gleichen Tagesordnungspunkt wieder erhalten, wenn die Mehrheit der anwesenden Bezirksverordneten bzw. Ausschussmitglieder dem nicht widerspricht.<br \/>\n(2) Ausf\u00fchrungen, die ein Redner nach Entziehung des Wortes macht, werden in den<br \/>\nSitzungsbericht aufgenommen, protokolliert, erhalten eine Kennzeichnung als unberechtigte Wortmeldung.<\/p>\n<p><strong>Begr\u00fcndung:<\/strong> Wir sehen es als richtig, dass Redner daran erinnert werden, sich zur Sache zu \u00e4u\u00dfern, auch eine zeitweise Entziehung des Wortes sehen wir bei Nichtbeachtung von Hinweisen als gerechtfertigt an. Die vorherige Version des \u00a7 58 enthielt unter Abs. 1 eine Bestrafung des Bezirksverordneten, nach dem ihm jegliche M\u00f6glichkeit entzogen wurde, weiter zur Sache Hinweise zu geben. Dem widersprechen wir, es sollte mit Einverst\u00e4ndnis der jeweiligen Versammlung diese M\u00f6glichkeit geben.<br \/>\nAusf\u00fchrungen in Aufnahmen oder Protokollen auszusparen ist kein Beitrag zur Transparenz. Die entsprechenden Informationen aus den unberechtigten Wortmeldungen sind dem Kreis der Teilnehmer des Gespr\u00e4chs bekannt, jeder Verzicht w\u00fcrde zu einem Informatioinsverlust derer f\u00fchren, die nicht an der jeweiligen Versammlung teilnehmen bzw. teilnehmen konnten. Im Sinne der Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen m\u00fcssen auch diese\u00a0 Aussagen dokumentiert werden.<\/p>\n<hr>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am kommenden Donnerstag (27.10.) findet die konstituierende Bezirksverordnetenversammlung im Rathaus Treptow statt. Bei diesem Treffen wird unter anderem auch eine Gesch\u00e4ftsordnung beschlossen.\u00a0 Sie regelt insbesondere die Verfahrensregeln, wie Sitzungen und Versammlungen der BVV abzulaufen haben.<\/p>\n<p>Wir, die Fraktion, haben heute die \u00c4nderungsw\u00fcnsche an die Gesch\u00e4ftsordnung der BVV zusammengetragen und zu Antr\u00e4gen formuliert. 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