Das Festival Lollapalooza wurde mittlerweile genehmigt – und die Auswirkungen sind im Treptower Park in Form einer Vollsperrung wichtiger Bereiche sichtbar und spürbar. Wir halten eine Vollsperrung für drei Wochen unangemessen, vor allem war diese auch unangekündigt.

Leider ist der Genehmigungsbescheid nicht online verfügbar, so dass die Anwohnerinnen und Anwohner nicht einmal überprüfen können, ob dies so nun rechtens ist. Dieser ist nur einsehbar, wenn eine Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz gestellt wird (ca. 10 Anfragen sind dazu bereits eingegangen), die jedoch mit Gebühren verbunden ist.

Was bereits verfügbar ist, ist der Genehmigungsbescheid auf Basis des Lärmschutzgesetzes. Dieser regelt allerdings nur Auflagen in Bezug auf Beschallung – und deren Folgen. Dort sind in einer Anlage 1615 Fenster aufgelistet, hinter denen Wohnungen sich befinden, die anspruchsberechtigt für einen Hotelersatz sind. Das Dokument kann unter anderem hier aufgerufen werden.

Aufgrund aktueller Vorfälle (und weil uns die Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß Artikel 13 des Grundgesetzes wichtig ist), zitieren wir aus einer E-Mail eines Anwohners:

Nach der sehr emotionalen Bürgerinformation am 01.09.16 im Rathaus Treptow-Köpenick kontaktierte mich der Geschäftsführer Marko Hegner gestern telefonisch, um zu erfahren, welche Wohnungsnummer (Anlage 2 / Ausweichquartiere für die Anwohner / Auflage der Genehmigung IX C16-133/G/16 vom 22.08.16 durch SenStadtUm) unsere Wohnung hätte.
Nachdem ich ihm diese nannte und davon ausging, dass wir nun endlich die Konditionen für unser Ausweichquartier (10.09.-12.09.16) für zwei Erwachsene und unsere 4jährige Tochter (Ersatzwohnung mit 2 Zimmern oder 2 Hotelzimmer) erhielten, wollte er hingegen einen Besichtigungstermin in unserer Wohnung vereinbaren!
Er müsse prüfen, ob die betroffen Zimmer hinter den genannten Fenstern aus seiner Sicht auch schützenswert wären (also z.B. Schlafzimmer, Kinderzimmer etc.), da wir sonst angeblich keinen Rechtsanspruch auf eine Ersatzunterbringung hätten. Eines der Zimmer ist übrigens das Kinderzimmer.
Diesem Ansinnen haben wir selbstverständlich nicht entsprochen, sondern ihn auf die bereits zweimal zuvor gesetzten Fristen zur Beschaffung einer Ersatzunterkunft, die wir dem Veranstalter per Email gesetzt hatten, verwiesen.  Die waren ihm jedoch noch nicht einmal bekannt.

Nach Rücksprache mit den zuständigen Sachbearbeitern der SenStadtUm im direkten Anschluss an das Telefonat, ist dieses Vorgehen weder mit der Behörde abgestimmt noch zulässig! Man werde unverzüglich auf den Veranstalter „per Email“ zugehen und ihn zur Unterlassung auffordern.
Die vielfältigen Auflagen für das Festival seien eindeutig und umzusetzen.

Im Senat sind die für Lärmschutz(auflagen) zuständigen Bearbeiter unter der Nummer 030 9025-2274 erreichbarr.

 

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