Der Bürgerrechtler und Rechtsanwalt Meinhard Starostik hatte bereits früh erkannt, dass durch die Digitalisierung Freiheitsrechte gefährdet sind. Er sagte dazu: „Ich sehe die größten Gefahren für die persönliche Freiheit darin, dass wir hinter unserem Rücken überwacht, ausspioniert und manipuliert werden können.“
Seit dem Volkszählungsboykott von 1987 war er im digitalen Freiheitskampf aktiv. 2005 zog er gegen die Novelle des Telekommunikationsgesetzes vor das Bundesverfassungsgericht, 2007 folgte die Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung und 2010 die Beschwerde gegen ELENA. Zuletzt vertrat er die Beschwerde gegen die Bestandsdatenauskunft. Vor knapp einem Jahr am 25. Juni 2017 konnten wir ihn bei der Peira-Matinée „Nein zur Bestandsdatenauskunft! – Warum eigentlich?“ dazu befragen.
Als den PIRATEN im AGH 2011 das Vorschlagsrecht für eine neu zu besetzende Richterstelle am Verfassungsgerichtshof Berlin zuerkannt wurde, fiel ihre Wahl fast augenblicklich auf Meinhard Starostik. Trotz einiger Skepsis bei anderen Fraktionen überzeugte er bei seiner Befragung und wurde am 8. März 2012 mit 123 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen gewählt.
Starostik engagierte sich für den Aufbau der Cultural Commons Collecting Society (C3S) als eine Alternative zur GEMA und wurde am 25. September 2013 zum ersten Vorsitzenden des Verwaltungsrats gewählt. Erst Mitte April 2018 wurde in Berlin die pep Genosenschaft zur Verteidigung der Grundrechte im Internet gegründet und er war auch hier der erste Vorsitzende des Verwaltungsrats.
Am 12. Juni 2018 verstarb Meinhard Starostik im Alter von 68 Jahren. Trotz einer langen, schweren Krankheit war er immer voller Tatendrang und Lebensmut. Wir haben mit ihm einen lieben Freund und Mitstreiter verloren.