Nachdem sich die Fraktionsversammlung am 22.10. hauptsächlich mit der Vorbereitung der nächsten BVV beschäftigt hatte, wurde es dann am vergangenen Mittwoch konkret:
Die Piratenfraktion hatte einen Antrag eingebracht, indem das Bezirksamt aufgefordert wurde, das aktuelle Gutachten der GEWOS auf seine Tragfähigkeit als Rechtsgrundlage für die Anwendung des §5 des Wirtschaftsstrafgesetzes zu prüfen. Die Anwendung dieses Gesetzes ermöglicht die Androhung und Verhängung von Ordnungsgeldern nach Feststellung von Mietpreisüberhöhungen infolge der „Ausnutzung eines geringen Angebots“. Fraktionssprecher Ralf Gerlich wies in seiner Rede darauf hin, dass es im Sinne einer schnellen Klärung der Rechtslage nicht nötig sei, diesen Antrag im zuständigen Ausschuss zu behandeln. Schließlich handle es sich um einen reinen Prüfauftrag, der im Interesse der Mieter nicht auf die lange Bank geschoben werden sollte. Im gegensatz zu einzelnen Mietern, die der aktuellen Situation hilflos alleine gegenüberstehen, hat das Bezirksamt die Möglichkeit, hiefür das Rechtsamt des Bezirks ein zu setzen.
Die Grünen wünschten dennoch eine vorherige Beratung im Ausschuss. Mit den Stimmen der SPD erhielten sie dafür eine Mehrheit, in unseren Augen ein unnötiger Zeitverlust. Linke und CDU simmten gemeinsam mit den Piraten für eine sofortige Abstimmung.
In der Beratung zum Bürgerhaushalt 2014/2015, dessen Durchführung wegen der angespannten Finanzlage des Bezirks auf der Kippe steht, appellierte Felix Just von der Piratenfraktion, den Rotstift nicht bei der Bürgerbeteiligung anzusetzen. Er rief alle Bezirksverordneten auf, sich in ihren Parteigliederungen, Vereinen und Institutionen dafür einzusetzen, dass mehr Bürgerbeteiligung kein Lippenbekenntnis bleibt, sondern in die Tat umgesetzt wird.
Bei der Beratung einer Resolution, die sich für die Unterstützung der Asylbewerber aussprach, die gegenwärtig auf dem Oranienplatz gegen das diskriminierende Asylverfahren in Deutschland protestieren, kritisierte die CDU Teile der ursprünglichen Formulierung, auf Grund welcher sie nicht zutimmen könnten. Auf Antrag der SPD wurden die betreffenden Formulierungen geändert, die CDU stimmte trotzdem als einzige Partei gegen die Resulution.