Antrag der Piraten, Zielvereinbarungen mit städtischen WBG zu verhandeln

Unser Antrag wurde gestern im Ausschuss StadtQM behandelt. Die Fraktion der Grünen unterstützt unseren Antrag und ist ihm beigetreten. Die Mitglieder des Ausschusses haben der BVV mehrheitlich eine Beschlussempfehlung gegeben. BZBm Schulz hat zugesichert, zeitnah nach Beschluss durch die BVV die Verhandlungen aufzunehmen.

Antragstext:

Das Bezirksamt wird beauftragt, mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, die Mietwohnungsbestände im Bezirk besitzen und verwalten, Zielvereinbarungen zu verhandeln, die folgende Eckpunkte beinhalten:

Bei Wohnungen mit Bestandsmietverträgen verpflichtet sich die jeweilige Wohnungsbaugesellschaft, Mieterhöhungen maximal bis zum jeweiligen Mittelwert der jeweils einschlägigen Kategorie im Mietspiegel vorzunehmen und auf weitere, rechtlich zulässige Mieterhöhungen über diesen Mittelwert hinaus zu verzichten.

Bei der Neuvermietung von Wohnungen verpflichtet sich die jeweilige Wohnungsbaugesellschaft, eine Miete maximal bis zum jeweiligen oberen Spannenwert der jeweils einschlägigen Kategorie im Mietspiegel vertraglich zu vereinbaren.

Dabei ist eine Überschreitung der ortsüblichen Miete bis maximal 2,4% als maximale Obergrenze zulässig.

Das Bezirksamt wird weiterhin beauftragt, der BVV bis zum 01.07.2012 einen Bericht vorzulegen, mit welchen Wohnungsbaugesellschaften entsprechende Zielvereinbarungen abgeschlossen werden konnten, und bei welchen diese noch ausstehen.“

Begründung:

Die Mieten im Bezirk explodieren derzeit aus mehreren Gründen. In einem immer breiter werdenden Bestandsektor des ehemaligen ’sozialen Wohnungsbaus‘ fällt auf Grund der Nachwehen der Sparpolitik des Berliner Senats in immer mehr Objekten die Anschlussförderung weg – und somit greift das Kostenmietenprinzip. Die Kostenmieten liegen auf Grund einer unverantwortlichen Aufblähung harter und weicher Kosten im sozialen Wohnungsbau der letzten 30 Jahre weit über den aktuellen Marktmieten.

Hierin liegt scharfer sozialer Sprengstoff.

Zumindest die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften müssten hier, im Rahmen einer freiwilligen Selbstbeschränkung, soziale Verantwortung und kaufmännische Vernunft beweisen und, zu Lasten einer maximierten Rendite, Mietobergrenzen beachten.

Im nicht preisgebundenen Altbau gilt im Prinzip Gleiches. Auch hier ist soziale Verantwortung durch die landeseigenen Gesellschaften wahrzunehmen.

Es ist inakzeptabel, wenn städtische Wohnungsbaugesellschaften Mieterhöhungsmöglichkeiten bis an die Grenze des gesetzlich Zulässigen ausreizen, um letztlich dem Land eine Mehrrendite zu liefern, die das Land dann genötigter maßen dazu verwenden muss, die sozialen Folgeprobleme dieser rein renditeorientierten Politik wieder abzufangen.

Die Zielvereinbarung macht auch für die Wohnungsbaugesellschaften selbst Sinn. Zum einen zeigen sie gutes ‚Corporate Citizenship‘, also gesamtgesellschaftliche Verantwortung des jeweiligen Unternehmens, und könnten dies in ihrer Außendarstellung positiv vorweisen. Leerstand mit entsprechenden Kosten wird vermieden oder verringert, denn zufriedene Bestandsmieter sind weniger geneigt zum Wohnungswechsel, Verdrängung wird vermieden, hohe soziale Folgekosten wie steigende Pendlerverkehre, steigende Transfergeldleistungen, Unzufriedenheit durch soziale Entwurzelung etc. wird vermieden, und der Bezirk kann hier eine positive Vorreiterrolle spielen.

Bisherige solche bezirklichen Vereinbarungen, wie z.B. 2011 zwischen Bezirk Pankow und GEWOBAG, waren wenig effektiv, weil viel zu zaghaft, und nur für wenige Wohnungsteilbestände im Rahmen einer Sanierungsvereinbarung gültig.

Bei der aktuellen Dynamik auf dem Mietwohnungssektor sind weiterreichende Vereinbarungen Gebot der Stunde und anzustreben.

Die Überschreitungsmöglichkeit von 2,4% (derzeitige Inflationsrate) bei Neuvermietung soll der Wohnungsbaugesellschaft einen Inflationsausgleich im Sinne einer Wertsicherungsklausel gewähren, da nach Neuabschluss für 1 Jahr Mieterhöhungen ausgeschlossen sind. Denn ausreichende Renditen sollen die Wohnungsbaugesellschaften weiterhin erwirtschaften dürfen, um dem Land Berlin nicht ‚auf der Tasche zu liegen‘.

Exzesse jedoch, bei denen bei Neuvermietung derzeit im Bezirk bis zu 8% (in Einzelfällen bis zu 20%) oberhalb des Mietspiegels verlangt (und gezahlt) werden, sind nahe am Wirtschaftsstrafrecht (Wucherparagraph) und einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft unwürdig. Um diese gar nicht erst in die Versuchung zu führen, hier Renditehunger vor soziale Verantwortung zu stellen, ist die moderate Grenzüberschreitungsmöglichkeit bis 2,4% in die Zielvereinbarung mit aufzunehmen.

Die Zielvereinbarungen helfen auch, zukünftige Anstiege in späteren Mietspiegeln zu dämpfen oder sogar zu vermeiden. Auch das entspricht wohnungs- wie sozialpolitischer Verantwortung der Wohnungsbaugesellschaften gemäß deren Satzungen bzw. Gesellschaftsverträge.

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

Der Bürgermeister wird beauftragt, mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, die Mietwohnungsbestände im Bezirk besitzen und verwalten, Zielvereinbarungen zu verhandeln, die folgende Eckpunkte beinhalten:

Bei Wohnungen mit Bestandsmietverträgen verpflichtet sich die jeweilige Wohnungsbaugesellschaft, Mieterhöhungen maximal bis zum jeweiligen Mittelwert der jeweils einschlägigen Kategorie im Mietspiegel vorzunehmen und auf weitere, rechtlich zulässige Mieterhöhungen über diesen Mittelwert hinaus zu verzichten.

Bei der Neuvermietung von Wohnungen verpflichtet sich die jeweilige Wohnungsbaugesellschaft, eine Miete maximal bis zum jeweiligen oberen Spannenwert der jeweils einschlägigen Kategorie im Mietspiegel vertraglich zu vereinbaren.

Dabei ist eine Überschreitung der ortsüblichen Miete bis maximal 2,4% als maximale Obergrenze zulässig.

Der Bürgermeister wird weiterhin beauftragt, der BVV bis zum 01.07.2012 einen Bericht vorzulegen, mit welchen Wohnungsbaugesellschaften entsprechende Zielvereinbarungen abgeschlossen werden konnten, und bei welchen diese noch ausstehen.“

würdiges Gedenken an Silvio Meier

Die Piraten unterstützen das seit langem von vielen Xhainern geforderte würdige Andenken an Silvio Meier. Daher werden sich auch 3 Mitglieder unserer Fraktion an der Tischmoderation der Veranstaltung am 26.04.2012 beteiligen, um dort gemeinsam mit Euch zu erarbeiten, wie wir in der BVV dieses Anliegen umsetzen werden. Die Mehrheit der BVV-Fraktionen hat zu gesagt, die Ergebnisse der Veranstaltung als verbindlichen Handlungsauftrag zu respektieren. Daher laden wir alle Interessierten ein, am 26.04.2012 in die Galiläakirche, Rigaer Straße 9-10 zu kommen.

Offizielle Einladung:

Sehr geehrte/r Damen und Herren,

der Bezirksbürgermeister, Franz Schulz, und der Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Bildung der Bezirksverordnetenversammlung, Lothar Jösting-Schüssler, laden Sie/Euch herzlich ein zur Veranstaltung

Friedrichshain-Kreuzberg setzt ein Zeichen – Vorstellung und Diskussion der Vorschläge für ein würdiges Gedenken an Silvio Meier
am 26.04.2012, um 18:00,
in der Galiläakirche, Rigaer Straße 9-10 in 10247 Berlin

Schon seit längerer Zeit wird darüber diskutiert, in welcher Form und an welchem Ort in Friedrichshain-Kreuzberg ein würdiges Gedenken an den 1992 von Neonazis ermordeten Silvio Meier seinen Platz finden kann. Silvio Meier (1965–1992) war Antifaschist, Mitbegründer der „Kirche von unten“ in der DDR, Aktivist der „Offenen Arbeit“ in der Evangelischen Kirche der DDR und nach der Wende engagierter Hausbesetzer im Friedrichshainer Nordkiez. Am 21. November 1992 wurde er auf dem U-Bahnhof Samariterstraße von Neonazis erstochen. Seitdem ist sein Name ein Symbol der Friedrichshain-Kreuzberger Zivilgesellschaft für den Kampf gegen Rechts, gegen Gewalt und menschenfeindliche Einstellungen.

Mittlerweile gibt es viele Ideen und Vorschläge für ein Gedenken an Silvio Meier. Die Initiative „Aktives Gedenken an Silvio Meier“ setzt sich ein für die Umbenennung der Gabelsbergerstraße sowie der Zuwegung zur Bezirkszentralbibliothek Pablo Neruda in der Frankfurter Allee nach Silvio Meier. Außerdem bestehen Vorschläge zur Umbenennung der Friedrichshain-Kreuzberger Bezirkszentralbibliothek nach Silvio Meier, zur Umbenennung bzw. für einen Namenszusatz des U- Bahnhofs Samariterstraße nach Silvio Meier mit zugehörigem Ausstellungsraum sowie die Auslobung eines Silvio-Meier-Preises für antifaschistische Initiativen.

Alle bisherigen Vorschläge und außerdem alle weiteren, die Sie selbst vielleicht noch einbringen wollen, möchten wir mit Ihnen auf der Veranstaltung am 26.04.2012 diskutieren.

Ziel dieser Veranstaltung soll sein, sich unter Beteiligung möglichst vieler Bürgerinnen und Bürger in unserem Bezirk über Form und Ort eines würdigen Gedenkens an Silvio Meier auszutauschen, sich miteinander zu verständigen und abschließend einen verbindlichen Vorschlag an die Bezirksverordnetenversammlung von Friedrichshain-Kreuzberg abzugeben.

Über Ihr Kommen und Ihre rege Beteiligung an der Debatte würden wir uns sehr freuen.

Für eine breitestmögliche Beteiligung bitten wir Sie deshalb, diese Einladung über Ihre Verteiler an alle Interessierten weiterzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Franz Schulz

Lothar Jösting-Schüßler